Zusatzzeichen
Kleine weiße Zusatzschilder unter Hauptzeichen (Z1000+).
– Richtungsangaben durch Pfeile
Dieses Zusatzzeichen gibt die Richtung einer Gefahr, Anordnung oder Regel an.
Richtung, linksweisend
Dieses Zusatzzeichen gibt an, dass die Regelung des Hauptzeichens in die angezeigte Richtung, hier nach links, gilt.
Richtung der Gefahrstelle, linksweisend
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass die Gefahr, vor der das Hauptzeichen warnt, auf der links abzweigenden Straße besteht.
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend
Dieses Zusatzzeichen weist Fußgänger an, den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu benutzen (links in Fahrtrichtung).
Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis
Dieses Zusatzzeichen zeigt den Verlauf einer Umleitungsstrecke über einen Dreiviertelkreisbogen an.
Richtung, rechtsweisend
Dieses Zusatzzeichen gibt an, dass die Regelung des Hauptzeichens in die angezeigte Richtung, hier nach rechts, gilt.
Vorankündigung, rechtsweisend
Dieses Zusatzzeichen kündigt eine Anweisung oder Gefahr in Fahrtrichtung rechts an.
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend
Dieses Zusatzzeichen weist Fußgänger an, den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu benutzen (rechts in Fahrtrichtung).
Umleitungsbeschilderung Viertelkreis
Dieses Zusatzzeichen zeigt den Verlauf einer Umleitungsstrecke über einen Viertelkreisbogen an.
Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
Dieses Zusatzzeichen zeigt einen Bereich an, der in beide Richtungen betroffen ist, symbolisiert durch zwei waagerechte Gegenpfeile.
Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass eine Regelung oder Gefahr in beiden Richtungen der Fahrbahn gilt, symbolisiert durch zwei senkrechte Gegenpfeile.
Radverkehr kreuzt von links und rechts
Dieses Zusatzzeichen warnt vor kreuzendem Radverkehr von links und rechts.
Umleitungsbeschilderung Halbkreis
Dieses Zusatzzeichen zeigt den Verlauf einer Umleitungsstrecke über einen Halbkreisbogen an.
– Länge einer Strecke
Dieses Zusatzzeichen gibt die Länge einer Strecke an, auf der sich eine Gefahr, ein Verbot oder eine Anweisung erstreckt.
uf … m
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass eine Regelung oder Gefahr auf die angegebene Meterzahl zutrifft ('auf … m').
auf … m
Dieses Zusatzzeichen gibt die Länge einer Strecke an, auf der sich eine Gefahr, ein Verbot oder eine Anweisung erstreckt, gemessen in Metern.
uf … km
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass eine Regelung oder Gefahr auf die angegebene Kilometerzahl zutrifft ('auf … km').
auf … km
Dieses Zusatzzeichen gibt die Länge einer Strecke an, auf der sich eine Gefahr, ein Verbot oder eine Anweisung erstreckt, gemessen in Kilometern.
och … m
Dieses Zusatzzeichen gibt an, dass sich die in einem Verkehrszeichen angezeigte Gefahr oder Regelung noch über die angegebene Streckenlänge erstreckt.
noch … m
Dieses Zusatzzeichen gibt an, dass sich die in einem Verkehrszeichen angezeigte Gefahr oder Regelung noch über die angegebene Strecke erstreckt.
och … km
Dieses Zusatzzeichen teilt dir mit, dass eine Regelung oder Gefahr noch über die angegebene Kilometeranzahl andauert.
noch … km
Das Zusatzzeichen informiert dich darüber, dass die Gültigkeit des Hauptzeichens sich noch über die angegebene Kilometerzahl erstreckt.
uf … m
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass eine am Verkehrszeichen angezeigte Gefahr oder Regelung für die angegebene Streckenlänge in Metern gilt.
auf … m
Das Zusatzzeichen gibt die Länge der Strecke an, auf der die Information des Hauptzeichens wirksam ist oder die Gefahr besteht.
uf … km
Dieses Zusatzzeichen signalisiert, dass eine im Hauptzeichen angezeigte Situation erst in der genannten Kilometerentfernung beginnt.
auf … km
Es zeigt an, dass die im Hauptzeichen dargestellte Gefahrenstelle oder Regelung erst nach der genannten Kilometerzahl startet.
– Verlauf der Vorfahrtstraße
Dieses Zusatzzeichen zeigt dir den Verlauf einer Vorfahrtstraße an, besonders an Kreuzungen oder Einmündungen.
– Entfernungsangaben
Dieses Zusatzzeichen informiert dich über Entfernungsangaben zu dem jeweiligen Hauptzeichen.
ach … m
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass eine Regelung oder Gefahr noch über die angegebene Distanz von 'nach (...) m' andauert.
nach … m
Es bedeutet, dass eine Regelung oder Gefahr noch über die genannte Meterzahl hinaus besteht.
n … km
Dieses Zusatzzeichen gibt an, dass eine im Hauptzeichen angezeigte Situation erst 'in ... km' Entfernung vor dir liegt.
in … km
Dieses Zusatzzeichen kündigt an, dass die im Hauptzeichen dargestellte Information 'in ... km' Entfernung relevant wird.
Stop in 100 m
Dieses Zusatzzeichen warnt dich vor einem 'Stop in 100 m', also einem Stoppschild in dieser Entfernung.
– Entfernungsangaben mit verbalem Zusatz
Dieses Zusatzzeichen ergänzt ein Hauptzeichen mit Entfernungsangaben und einem textlichen Hinweis.
Reißverschlusserst in … m
Dieses Zusatzzeichen weist dich darauf hin, dass die Anwendung des Reißverschlussverfahrens nach § 7 Abs. 4 StVO erst in der angegebenen Entfernung beginnt.
– Hinweise auf Gefahren durch Sinnbild
Dieses Zusatzzeichen weist auf Gefahren hin, die durch ein erklärendes Sinnbild dargestellt werden.
Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen
Dieses Zusatzzeichen warnt vor Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen.
Unfallgefahr
Dieses Zusatzzeichen weist auf eine Unfallgefahr hin und steht meist zusammen mit einem Gefahrenzeichen.
– Hinweise auf Gefahren durch verbale Angabe
Dieses Zusatzzeichen gibt eine Gefahr verbal an, die nicht durch ein reguläres Gefahrenzeichen darstellbar ist.
Ölspur
Dieses Zusatzzeichen warnt dich vor einer Ölspur auf der Fahrbahn, die die Haftung der Reifen stark reduziert.
Rauch
Das Zusatzzeichen warnt dich vor Rauch auf der Fahrbahn oder im Umfeld, der die Sicht stark beeinträchtigen kann.
Rollsplitt
Dieses Zusatzzeichen warnt dich vor Rollsplitt auf der Fahrbahn, der Schleudergefahr birgt und Steinschlag verursachen kann.
Baustellenausfahrt
Dieses Zusatzzeichen warnt dich vor einer Baustellenausfahrt, aus der plötzlich Fahrzeuge auf die Fahrbahn fahren könnten.
Straßenschäden
Dieses Zusatzzeichen informiert dich über Straßenschäden, die Unebenheiten oder Löcher in der Fahrbahn bedeuten können.
Verschmutzte Fahrbahn
Das Zusatzzeichen warnt dich vor einer verschmutzten Fahrbahn, die deine Reifenhaftung beeinträchtigen kann.
Sprengarbeiten
Dieses Zusatzzeichen warnt vor Sprengarbeiten in der Nähe, bei denen kurzzeitig Gefahr besteht.
Ausfahrt
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet eine Ausfahrt und kann bedeuten, dass du mit ausfahrendem Verkehr rechnen musst.
Baustellenverkehr
Dieses Zusatzzeichen warnt vor verstärktem Baustellenverkehr, der die Fahrbahn kreuzen oder befahren kann.
fehlende Fahrbahnmarkierung
Dieses Zusatzzeichen weist auf fehlende Fahrbahnmarkierungen hin, was die Orientierung erschweren kann.
fehlende Fahrbahnmarkierung
Dieses Zusatzzeichen weist auf fehlende Fahrbahnmarkierungen hin, was deine Orientierung erschweren kann.
Unfall
Dieses Zusatzzeichen weist auf einen Unfall hin, was erhöhte Vorsicht und angepasste Fahrweise erfordert.
Hochwasser
Dieses Zusatzzeichen warnt dich vor Hochwasser, das die Fahrbahn überschwemmen oder unpassierbar machen kann.
neuer Fahrbahnbelag
Dieses Zusatzzeichen teilt dir mit, dass die Fahrbahn einen neuen Belag hat, was sich auf das Fahrverhalten auswirken kann.
neuer Fahrbahnbelag
Dieses Zusatzzeichen teilt dir mit, dass die Fahrbahn einen neuen Belag hat, was sich auf das Fahrverhalten auswirken kann.
Spurrinnen
Dieses Zusatzzeichen warnt dich vor Spurrinnen in der Fahrbahn, die dein Fahrzeug aus der Spur ziehen können.
Linksabbieger
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass der Linksabbiegerverkehr betroffen ist, meist in Kombination mit anderen Zeichen.
Skiabfahrt kreuzt
Das Zusatzzeichen warnt dich vor einer Kreuzung mit einer Skiabfahrt.
Skiwanderweg kreuzt
Dieses Zusatzzeichen warnt dich vor einem kreuzenden Skiwanderweg.
Kuppe
Dieses Zusatzzeichen weist auf eine Kuppe hin, die du eventuell nicht einsehen kannst.
Polizeikontrolle
Dieses Zusatzzeichen kündigt eine Polizeikontrolle an der angegebenen Stelle an.
Ende Seitenstreifen in 200 m
Dieses Zusatzzeichen kündigt an, dass der Seitenstreifen in 200 Metern endet oder nicht mehr befahrbar ist.
Seitenstreifen nicht befahrbar
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist.
Nebel
Dieses Zusatzzeichen in Kombination mit einem Gefahrenzeichen warnt dich vor Nebel.
Zufahrt
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet eine Zufahrt zu einem bestimmten Ort oder Bereich.
– Hinweis auf geänderte Vorfahrt, Verkehrsführung oder besondere Verkehrsregelung
Dieses Zusatzzeichen gibt einen Hinweis auf eine geänderte Vorfahrt, Verkehrsführung oder besondere Verkehrsregelung.
Vorfahrt geändert
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass sich die Vorfahrtsregelung geändert hat.
Verkehrsführung geändert
Dieses Zusatzzeichen signalisiert, dass sich die Verkehrsführung geändert hat.
Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass im Industriegebiet Schienenfahrzeuge Vorrang haben.
Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass im Hafengebiet Schienenfahrzeuge Vorrang haben.
eine Wendemöglichkeit
Dieses Zusatzzeichen weist auf eine Wendemöglichkeit hin.
keine Wendemöglichkeit
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass es an dieser Stelle keine Wendemöglichkeit gibt.
– Hinweis durch Sinnbild
Dieses Zusatzzeichen enthält ein Sinnbild, das die Bedeutung des Hauptzeichens näher erklärt oder einschränkt.
Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen (Spielstraße)
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Kindern, auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen (Spielstraße).
Wintersport erlaubt
Dieses Zusatzzeichen gibt an, dass Wintersport auf oder an der Fahrbahn erlaubt ist.
Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen
Dieses Schild kennzeichnet Parkflächen, auf denen Anhänger länger als 14 Tage parken dürfen, meist in Verbindung mit einem Parkschild (z.B. Z314).
Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet Parkflächen, auf denen ein Wohnwagen-Anhänger auch länger als 14 Tage geparkt werden darf.
Information Rollende Landstraße
Dieses Zusatzzeichen informiert dich über eine Anlage der Rollenden Landstraße.
Information Leistungsumfang(zu Zeichen 448.1)
Dieses Zusatzzeichen gibt den Leistungsumfang einer Einrichtung an, oft in Verbindung mit Zeichen 448.1 (E-Ladesäule).
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge.
Radverkehr
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Radfahrer.
Fußgänger
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Fußgänger.
Reiter
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Reiter oder weist auf Reitwege hin.
Viehtrieb
Dieses Zusatzzeichen weist auf Viehtrieb hin oder beschränkt das Hauptzeichen auf Viehtrieb.
Straßenbahn
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf die Straßenbahn.
Kraftomnibus
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Kraftomnibusse.
Personenkraftwagen
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Personenkraftwagen (PKW).
Personenkraftwagen mit Anhänger
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Personenkraftwagen mit Anhänger.
Lastkraftwagen mit Anhänger
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Lastkraftwagen mit Anhänger.
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas.
Mofas
Dieses Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen auf Mofas.
Gespannfuhrwerk
Dieses Zusatzzeichen schränkt die Wirkung eines Verkehrszeichens auf Gespannfuhrwerke ein.
E-Bikes
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf Elektrofahrräder (E-Bikes).
lektrisch betriebene Fahrzeuge(mit E-Kennzeichen)
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf elektrisch betriebene Fahrzeuge, die ein E-Kennzeichen haben.
elektrisch betriebene Fahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf elektrisch betriebene Fahrzeuge generell.
Wohnmobile
Dieses Zusatzzeichen begrenzt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf Wohnmobile.
Elektrokleinstfahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen schränkt die Wirkung des Hauptzeichens auf Elektrokleinstfahrzeuge ein.
Lastenfahrrad
Dieses Zusatzzeichen begrenzt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf Lastenfahrräder.
Carsharing
Dieses Zusatzzeichen schränkt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf Carsharing-Fahrzeuge ein.
Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen
Dieses Zusatzzeichen begrenzt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf mehrfach besetzte Pkw (Fahrgemeinschaften).
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen begrenzt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf motorisierte Zweiräder und sonstige mehrspurige Fahrzeuge.
– Hinweis durch verbale Angabe
Dieses Zusatzzeichen enthält eine verbale Angabe, die das Hauptzeichen modifiziert oder erklärt.
Ladezone
Dieses Zusatzzeichen klärt auf, dass es sich hier um eine Ladezone handelt.
Ende
Dieses Zusatzzeichen verweist auf das Ende einer bestimmten Regelung oder Zone.
Radfahrer absteigen
Dieses Zusatzzeichen fordert Radfahrer auf, abzusteigen und das Fahrrad zu schieben.
keine Mofas
Dieses Zusatzzeichen verbietet Mofas die Verkehrsteilnahme im durch das Hauptzeichen geregelten Bereich.
keine Mofas
Dieses Zusatzzeichen verbietet Mofas die Verkehrsteilnahme im durch das Hauptzeichen geregelten Bereich.
Grüne Welle bei … km/h
Dieses Zusatzzeichen empfiehlt eine bestimmte Geschwindigkeit, um eine 'Grüne Welle' durch Ampeln zu ermöglichen.
ei Rot hier halten
Dieses Zusatzzeichen fordert dich auf, bei Rotlicht an dieser Stelle zu halten.
bei Rot hier halten
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass du bei Rotlicht an der Haltelinie eines Lichtzeichens warten musst.
Lärmschutz
Dieses Zusatzzeichen gibt an, dass auf dieser Strecke besondere Maßnahmen zum Schutz vor Lärmbelästigung gelten.
Zuflussregelung
Dieses Zusatzzeichen kündigt eine Zuflussregelung an, die den Verkehr auf die Hauptfahrbahn steuert.
Nebenstrecke
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Straße als Nebenstrecke oder Umleitung dient.
Schule
Dieses Zusatzzeichen weist auf eine Schule hin und fordert besondere Vorsicht von dir.
Kindergarten
Dieses Zusatzzeichen warnt vor einem nahegelegenen Kindergarten und erfordert erhöhte Vorsicht.
Altenheim
Dieses Zusatzzeichen macht auf ein Altenheim oder eine Einrichtung für ältere Menschen aufmerksam.
Krankenhaus
Dieses Zusatzzeichen weist auf ein Krankenhaus hin, was besonderen Respekt und Ruhe von dir fordert.
– besondere Hinweise zur Seitenstreifenfreigabe
Dieses Zusatzzeichen gibt besondere Hinweise zur Nutzung der Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen.
Seitenstreifen befahren
Dieses Zusatzzeichen erlaubt das Befahren des Seitenstreifens als regulären Fahrstreifen.
Seitenstreifen räumen
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass du den Seitenstreifen verlassen musst, da seine Freigabe endet.
Ende in … m
Dieses Zusatzzeichen kündigt das Ende einer Seitenstreifenfreigabe in der angegebenen Entfernung an.
– Tunnelkategorien gemäß ADR-Übereinkommen
Dieses Zusatzzeichen gibt die Tunnelkategorien gemäß ADR-Übereinkommen an, die für den Transport gefährlicher Güter relevant sind.
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B)
Tunnelkategorie B verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge mit Gefahrgut, das zu einer sehr großen Explosion führen kann.
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C)
Tunnelkategorie C verbietet Gefahrguttransporte, die zu einer großen Explosion oder einem großen Giftgasaustritt führen können.
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D)
Tunnelkategorie D verbietet den Transport von Gefahrgut, das zu einem großen Explosions-, Giftgas- oder Brandrisiko führen kann.
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E)
Tunnelkategorie E verbietet alle Gefahrguttransporte, ausgenommen wenige, sehr spezielle Ausnahmen.
– Personengruppen frei (verbal oder mit Sinnbild)
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass eine Verkehrsgruppe (verbal oder mit Sinnbild) von einer Regelung ausgenommen ist.
Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Schwerbehinderten mit entsprechendem Parkausweis das Parken oder Befahren.
Radfahrer und Anlieger frei
Dieses Zeichen gestattet Radfahrern und Anliegern die Einfahrt oder Durchfahrt, wo sie sonst verboten wäre.
Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei
Das Zusatzzeichen erlaubt Inline-Skatern und Rollschuhfahrern die Nutzung des freigegebenen Bereichs.
Wintersport frei
Das Zeichen erlaubt Wintersportlern die Nutzung des jeweiligen Bereichs, z.B. für Langlauf oder Schlittenfahren.
Anlieger frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Anliegern die Einfahrt, wo sie sonst verboten wäre.
Anlieger oder Parken frei
Das Zusatzzeichen erlaubt Anliegern oder zum Parken Berechtigten die Einfahrt zu einem Bereich.
Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Bewohnern mit entsprechendem Parkausweis die Einfahrt oder das Parken.
– einspurige Fahrzeuge frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt einspurigen Fahrzeugen die Nutzung des Weges oder der Straße.
Radverkehr frei
Das Zusatzzeichen erlaubt Radfahrern die Nutzung des Weges oder der Straße.
Mofas frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Mofas die Nutzung des Weges oder der Straße.
Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
Das Zeichen erlaubt Motorrädern (mit/ohne Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas die Nutzung des Weges.
E-Bikes frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt E-Bikes die Nutzung des Weges oder der Straße.
Radverkehr und Mofas frei
Das Zeichen erlaubt Radfahrern und Mofas die Nutzung des Weges oder der Straße.
E-Bikes und Mofas frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt E-Bikes und Mofas die Nutzung des Weges oder der Straße.
– mehrspurige Fahrzeuge frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt mehrspurigen Fahrzeugen die Nutzung des Weges oder der Straße.
Personenkraftwagen frei
Das Zusatzzeichen erlaubt Personenkraftwagen die Nutzung des Weges oder der Straße.
Pkw mit Anhänger frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Pkw mit Anhänger die Nutzung des Weges oder der Straße.
Lastkraftwagen mit Anhänger frei
Das Zusatzzeichen erlaubt Lastkraftwagen mit Anhänger die Nutzung des Weges oder der Straße.
Kraftomnibus frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Kraftomnibussen die Nutzung einer ansonsten für sie gesperrten Verkehrsfläche.
Schienenbahn frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Schienenbahnen die Nutzung einer ansonsten für sie gesperrten Verkehrsfläche.
Straßenbahn frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Straßenbahnen die Nutzung einer ansonsten für sie gesperrten Verkehrsfläche.
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Fahrzeugen, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Gespannfuhrwerke frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Gespannfuhrwerken die Nutzung einer ansonsten für sie gesperrten Verkehrsfläche.
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen
Dieses Zusatzzeichen schließt Wohnmobile bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse von der Gültigkeit des Hauptzeichens aus.
lektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Dieses Zusatzzeichen schließt elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Gültigkeit des Hauptzeichens aus.
elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Dieses Zusatzzeichen schließt elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Gültigkeit des Hauptzeichens aus.
– besondere Fahrzeuge und Transportgüter frei (verbale Angabe)
Dieses Zusatzzeichen zeigt eine schriftliche Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge oder Transportgüter vom jeweiligen Hauptzeichen an.
Taxi frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Taxen die Nutzung einer ansonsten für sie gesperrten Verkehrsfläche oder weist eine privilegierte Nutzung aus.
Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Linienverkehr frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Fahrzeugen des Linienverkehrs die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Einsatzfahrzeuge frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Einsatzfahrzeugen die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Krankenfahrzeuge frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Krankenfahrzeugen die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Lieferverkehr frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Lieferverkehr die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Landwirtschaftlicher Verkehr frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt landwirtschaftlichem Verkehr die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Forstwirtschaftlicher Verkehr frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt forstwirtschaftlichem Verkehr die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt land- und forstwirtschaftlichem Verkehr die Nutzung einer ansonsten gesperrten Verkehrsfläche.
Betriebs- und Versorgungsdienst frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Fahrzeugen des Betriebs- und Versorgungsdienstes die Weiterfahrt oder das Parken.
Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei
Dieses Zusatzzeichen gestattet Elektrofahrzeugen die Nutzung des Bereichs, jedoch nur während des Ladevorgangs.
Elektrofahrzeuge frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Elektrofahrzeugen, den betroffenen Bereich zu befahren oder zu nutzen.
Gülletransport frei
Dieses Zusatzzeichen gestattet Fahrzeugen für Gülletransport die Nutzung des darunter angeordneten Verkehrszeichens.
E-Bikes frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt E-Bikes die Nutzung des darunter angeordneten Verkehrszeichens (z. B. Weg für Fahrräder frei).
– sonstige Fahrzeug-, Personengruppen frei (verbale Angabe)
Dieses Zusatzzeichen befreit bestimmte, verbal genannte Fahrzeug- oder Personengruppen von der Wirkung des Hauptzeichens.
Baustellenfahrzeuge frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Baustellenfahrzeugen die Weiterfahrt oder Nutzung des durch das Hauptzeichen verbotenen Bereichs.
is Baustelle frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Weiterfahrt oder Nutzung bis zur Baustelle.
bis Baustelle frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Weiterfahrt oder Nutzung bis zur Baustelle.
Anlieger bis Baustelle frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Anliegern die Weiterfahrt bis zur Baustelle.
Zufahrt bis … frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Zufahrt bis zum angegebenen Punkt oder Ziel.
Fährbenutzer frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Fährbenutzern die Nutzung des durch das Hauptzeichen beschränkten Bereichs.
– Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verbindung mit Zeichen 270.1)
Dieses Zusatzzeichen erlaubt bestimmten Fahrzeugen die Zufahrt zu Umweltzonen, die sonst durch Zeichen 270.1 gesperrt sind.
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – rote, gelbe und grüne Plakette
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Fahrzeugen mit roter, gelber oder grüner Umweltplakette die Zufahrt zur Umweltzone.
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – gelbe und grüne Plakette
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Fahrzeugen mit gelber oder grüner Umweltplakette die Zufahrt zur Umweltzone.
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – grüne Plakette
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette die Zufahrt zur Umweltzone.
– Zeitangaben ohne Beschränkung auf Wochentage
Dieses Zusatzzeichen zeigt eine zeitliche Beschränkung an, die ohne Einschränkung auf bestimmte Wochentage gilt.
Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h)
Dieses Zusatzzeichen erlaubt Wintersport in einem bestimmten Bereich, aber nur zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.
Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)
Dieses Zusatzzeichen gibt an, dass die zugehörige Beschränkung nur zwischen 16 und 18 Uhr gilt.
eitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h)
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass die zugehörige Regel in zwei separaten Zeitfenstern, 8-11 Uhr und 16-18 Uhr, gültig ist.
zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h)
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass die zugehörige Regel in zwei separaten Zeitfenstern, 8-11 Uhr und 16-18 Uhr, gültig ist.
Parkscheibe 2 Stunden
Dieses Zusatzzeichen regelt, dass du hier nur mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden parken darfst.
Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass du auf gekennzeichneten Parkflächen maximal zwei Stunden parken darfst und eine Parkscheibe benutzen musst.
Ab Zeitpunkt
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass eine Anweisung oder Beschränkung ab einem bestimmten Zeitpunkt gilt.
Lärmschutz (mit Zeitangabe)
Dieses Zusatzzeichen weist auf Lärmschutzmaßnahmen hin, die während der angegebenen Zeitfenster besonders zu beachten sind.
Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung (zu Zeichen 101 oder 274)
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet einen Schulweg und weist auf eine zeitliche Beschränkung hin, die in Verbindung mit einem Gefahren- oder Haltverbotsschild steht.
– Zeitangaben mit Beschränkung auf Wochentage
Dieses Zusatzzeichen zeigt, dass die übergeordnete Regelung nur an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Zeiten gilt.
erktags
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass die übergeordnete Regelung nur an Werktagen gültig ist.
werktags
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass die übergeordnete Regelung nur an Werktagen gültig ist.
erktags 18–19 h
Dieses Zusatzzeichen zeigt, dass die übergeordnete Regelung nur an Werktagen zwischen 18 und 19 Uhr gilt.
werktags 18–19 h
Dieses Zusatzzeichen zeigt, dass die übergeordnete Regelung nur an Werktagen zwischen 18 und 19 Uhr gilt.
erktags 8.30–11.30 h, 16–18 h
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass die übergeordnete Regelung nur an Werktagen in zwei separaten Zeitfenstern, 8:30-11:30 Uhr und 16-18 Uhr, aktiv ist.
werktags 8.30–11.30 h, 16–18 h
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass die übergeordnete Regelung nur an Werktagen in zwei separaten Zeitfenstern, 8:30-11:30 Uhr und 16-18 Uhr, aktiv ist.
Mo–Fr, 16–18 h
Dieses Zusatzzeichen zeigt, dass die übergeordnete Regelung nur von Montag bis Freitag zwischen 16 und 18 Uhr gültig ist.
Di, Do, Fr, 16–18 h
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass die übergeordnete Regelung nur an Dienstagen, Donnerstagen und Freitagen zwischen 16 und 18 Uhr gilt.
–22 h an Sonn- und Feiertagen
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet eine Regelung, die nur an Sonn- und Feiertagen im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr in Kraft ist.
6–22 h an Sonn- und Feiertagen
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf Sonn- und Feiertage von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Schulbus (tageszeitliche Benutzung)
Dieses Zusatzzeichen weist auf eine zeitliche Beschränkung hin, die speziell mit dem Schulbusbetrieb verknüpft ist.
Parken Sa und So erlaubt
Dieses Zusatzzeichen erlaubt das Parken ausschließlich an Samstagen und Sonntagen.
werktags außer samstags
Dieses Zusatzzeichen modifiziert das Hauptzeichen, sodass es an Werktagen außer Samstags gilt.
werktags außer samstags
Dieses Zusatzzeichen modifiziert das Hauptzeichen, sodass es an Werktagen außer Samstags gilt.
Straßenreinigung (mit Zeit- und Datumsangabe)
Dieses Zusatzzeichen kündigt Putzaktionen an, die an bestimmten Tagen und Uhrzeiten stattfinden.
Sa und So
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Gültigkeit eines Hauptzeichens auf Samstage und Sonntage.
Sa, So und an Feiertagen
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf Samstage, Sonntage und Feiertage.
Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Zeichen 101 oder 274)
Dieses Zusatzzeichen weist auf einen Schulweg hin und gilt an Werktagen mit zeitlicher Begrenzung.
– Personengruppen
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass eine Regelung spezifisch für Personengruppen gilt.
Schwerbehinderte mit aG/Amelie/Phokomelie und Blinde
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass eine Regelung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie sowie für Blinde gilt.
nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass eine Regelung ausschließlich für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde gilt.
ur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. …
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet Parkplätze exklusiv für Schwerbehinderte mit einem spezifischen Parkausweis.
nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. …
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet Parkplätze exklusiv für Schwerbehinderte mit einem spezifischen Parkausweis.
Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände
Dieses Zusatzzeichen weist auf reservierte Parkplätze für Schwerbehinderte mit eingeschränkter Mobilität und Blinde hin, inklusive der Anzahl der Stellplätze.
Bewohner mit Parkausweis Nr. ....
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet Parkbereiche ausschließlich für Anwohner mit einem speziellen Parkausweis.
– einspurige Fahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf einspurige Fahrzeuge.
– mehrspurige Fahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Gültigkeit des Hauptzeichens auf mehrspurige Fahrzeuge.
Nur Sattelkraftfahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen schränkt die Geltung eines Verkehrszeichens ausdrücklich nur auf Sattelkraftfahrzeuge ein.
Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Geltung eines Verkehrszeichens auf Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger.
Nur Schienenbahn
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass die Anordnung eines Verkehrszeichens ausschließlich für Schienenfahrzeuge gilt.
– sonstige oder mehrere mehrspurige Fahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen wird in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen verwendet, um auf sonstige oder mehrere mehrspurige Fahrzeuge hinzuweisen.
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden
Dieses Zusatzzeichen erlaubt das Überholen von Kraftfahrzeugen und Zügen, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
Nur militärische Kettenfahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Geltung eines Verkehrszeichens auf militärische Kettenfahrzeuge.
Nur Lkw (Zeichen 1048-12), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-11)
Dieses Zusatzzeichen gilt für Lkw, Kraftomnibusse und Pkw mit Anhänger und präzisiert die Geltung des Hauptzeichens.
– Fahrzeuge (verbale Angabe)
Dieses Zusatzzeichen wird in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen verwendet, um auf bestimmte, verbal angegebene Fahrzeuge zu verweisen.
Taxi
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Geltung eines Verkehrszeichens ausschließlich auf Taxen.
… Taxis
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass die Regelung des Hauptzeichens für mehrere Taxis gilt.
Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
Dieses Zusatzzeichen kennzeichnet Park- oder Halteflächen, die nur Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten sind.
Elektrofahrzeuge
Dieses Zusatzzeichen reserviert Park- oder Halteflächen ausschließlich für Elektrofahrzeuge.
– Fahrzeuge mit besonderer Ladung
Dieses Zusatzzeichen wird in Kombination mit anderen Verkehrszeichen verwendet, um auf Fahrzeuge mit besonderer Ladung hinzuweisen.
Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Geltung eines Verkehrszeichens auf Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren.
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Dieses Zusatzzeichen beschränkt die Geltung eines Verkehrszeichens auf Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.
– sonstige Beschränkungen
Dieses Zusatzzeichen weist auf sonstige Beschränkungen hin, deren genaue Bedeutung verbal auf dem Schild angegeben ist.
Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
it Parkschein
Dieses Zusatzzeichen schränkt das Parken in gekennzeichneten Flächen mit der zusätzlichen Bedingung eines Parkscheins ein.
mit Parkschein
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass das Parken an dieser Stelle nur mit einem gültigen Parkschein gestattet ist.
ebührenpflichtig
Dieser fehlerhafte Eintrag (vermutlich Z1053-32) weist darauf hin, dass das Parken gebührenpflichtig ist.
gebührenpflichtig
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Parken an dieser Stelle gebührenpflichtig ist.
Massenangabe – 7,5 t, wenn zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger die Grenze überschreitet
Dieses Zusatzzeichen schränkt die Geltung eines Zeichens auf Fahrzeuge ein, deren zulässige Gesamtmasse über 7,5 t liegt.
Massenangabe – 12 t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger überschreitet die angegebene Grenze
Dieses Zusatzzeichen schränkt die Geltung eines Zeichens auf Fahrzeuge ein, deren zulässige Gesamtmasse über 12 t liegt.
uf dem Seitenstreifen
Dieses fehlerhafte Zusatzzeichen (Z1053-34 ist korrekt) bedeutet, dass eine Regel auch auf dem Seitenstreifen gilt.
auf dem Seitenstreifen
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass die zugehörige Regel auch auf dem Seitenstreifen gilt.
ei Nässe
Dieses fehlerhafte Zusatzzeichen (Z1053-35 ist korrekt) bedeutet, dass eine Regel bei Nässe gilt.
bei Nässe
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass die Verkehrsvorschrift nur bei Nässe gilt.
Durchgangsverkehr
Dieses Zusatzzeichen verbietet den genannten Verkehr für den Durchgangsverkehr.
Querparken als Sinnbild
Dieses Symbol bedeutet, dass du dein Fahrzeug quer zur Fahrtrichtung parken sollst.
Schrägparken als Sinnbild
Dieses Symbol weist darauf hin, dass du dein Fahrzeug schräg zur Fahrtrichtung parken sollst.
ur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen
Dieses fehlerhafte Zusatzzeichen (Z1053-52 ist korrekt) bedeutet, dass das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen
Dieses Zusatzzeichen besagt, dass das Parken ausschließlich innerhalb der markierten Flächen erlaubt ist.
Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen
Dieses Zeichen erlaubt das Parken mit Parkschein nur in gekennzeichneten Flächen.
– erweiternde Zusatzzeichen
Dieses unspezifische Schild (allgemeine Kategorie) steht für erweiternde Zusatzzeichen.
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass das darüber angebrachte Haltverbot (ob absolut oder eingeschränkt) auch auf dem Seitenstreifen gilt.
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen - links
Dieses Zusatzzeichen bedeutet, dass ein Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen auf der linken Seite gilt.
Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen)
Dieses Zusatzzeichen erweitert die Gültigkeit eines Verkehrszeichens auf Kraftomnibusse und Pkw mit Anhängern, oft bei LKW-Kontrollen.
Massenangabe – 2,8 t
Dieses Zusatzzeichen gibt eine zulässige Gesamtmasse von 2,8 Tonnen an, auf die sich das Hauptzeichen bezieht.
Schnellfakten
Form
Siehe StVO Anlagen 1–4
Farbe
Form + Farbe = 80 % der Bedeutung
Anzahl
255 Zeichen in dieser Kategorie.
Theorieprüfung
Zusatzzeichen kommen häufig in der Theorieprüfung vor. Lerne Symbol und Bedeutung – mit Übung erkennst du sie in Sekunden.