Z1031-50Zusatzzeichen
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – rote, gelbe und grüne Plakette
Du darfst mit deinem Fahrzeug diese Umweltzone befahren, wenn es mindestens eine rote Plakette besitzt. Dies ist die umfassendste Freistellung von Fahrverboten in Umweltzonen.
Schnellfakten
Platzierung
Unter dem Zeichen 'Umweltzone' (Z270.1) an den Grenzen von Umweltzonen.
Schlüsseldetail
Alle Plakettenfarben sind erlaubt; dies ist die weiteste Freistellung in einer Umweltzone.
Kategorie
Zusatzzeichen