Zufahrt bis … frei– Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verbindung mit Zeichen 270.1)
    Fährbenutzer frei
    Z1028-34Zusatzzeichen

    Fährbenutzer frei

    Du darfst diese Straße nutzen, um zur Fähre zu gelangen oder von ihr wegzufahren. Andere Verkehrsteilnehmer sind von dieser Erlaubnis ausgeschlossen.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Unter einem Verkehrsverbotsschild (z. B. Z250 oder Z260) auf Zufahrtswegen zu Fähranlegern.

    Schlüsseldetail

    Gilt nur für Personen, die beabsichtigen, die Fähre zu nutzen oder gerade genutzt haben; andere Zwecke sind nicht erlaubt.

    Kategorie

    Zusatzzeichen