Z1031-51Zusatzzeichen
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – gelbe und grüne Plakette
Du darfst diese Umweltzone nur befahren, wenn dein Fahrzeug mindestens eine gelbe Plakette hat. Fahrzeuge mit roter Plakette sind hier ausgeschlossen.
Schnellfakten
Platzierung
Unter dem Zeichen 'Umweltzone' (Z270.1) an den Grenzen von Umweltzonen.
Schlüsseldetail
Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen hier nicht einfahren; achte genau auf die Farbe deiner Plakette.
Kategorie
Zusatzzeichen