Freistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – rote, gelbe und grüne PlaketteFreistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – grüne Plakette
    Freistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – gelbe und grüne Plakette
    Z1031-51Zusatzzeichen

    Freistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – gelbe und grüne Plakette

    Du darfst diese Umweltzone nur befahren, wenn dein Fahrzeug mindestens eine gelbe Plakette hat. Fahrzeuge mit roter Plakette sind hier ausgeschlossen.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Unter dem Zeichen 'Umweltzone' (Z270.1) an den Grenzen von Umweltzonen.

    Schlüsseldetail

    Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen hier nicht einfahren; achte genau auf die Farbe deiner Plakette.

    Kategorie

    Zusatzzeichen