– Tunnelkategorien gemäß ADR-ÜbereinkommenTunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C)
    Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B)
    Z1014-50Zusatzzeichen

    Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B)

    Als Gefahrguttransporter darfst du diesen Tunnel nur befahren, wenn deine Ladung nicht unter die Ausschlusskriterien fällt. Überprüfe genau die Art deines Gefahrgutes und die zugehörigen Vorschriften. Bei Unsicherheit wähle eine andere Route. Falsche Einschätzung kann sehr gefährlich sein.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Vor Tunneln, die bestimmte Gefahrguttransporte einschränken.

    Schlüsseldetail

    Informiere dich präzise über die Kategorien und die Zulässigkeit deines Gefahrguts für diese Tunnelkategorie.

    Kategorie

    Zusatzzeichen