Z1031-52Zusatzzeichen
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – grüne Plakette
Du darfst diese Umweltzone nur befahren, wenn dein Fahrzeug eine grüne Plakette besitzt. Dies ist die strengste Regelung bezüglich Umweltzonen-Zufahrt.
Schnellfakten
Platzierung
Unter dem Zeichen 'Umweltzone' (Z270.1) an den Grenzen von Umweltzonen.
Schlüsseldetail
Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen hier fahren; dies ist die häufigste und restriktivste Umweltzonenregelung.
Kategorie
Zusatzzeichen