Freistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – gelbe und grüne Plakette– Zeitangaben ohne Beschränkung auf Wochentage
    Freistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – grüne Plakette
    Z1031-52Zusatzzeichen

    Freistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – grüne Plakette

    Du darfst diese Umweltzone nur befahren, wenn dein Fahrzeug eine grüne Plakette besitzt. Dies ist die strengste Regelung bezüglich Umweltzonen-Zufahrt.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Unter dem Zeichen 'Umweltzone' (Z270.1) an den Grenzen von Umweltzonen.

    Schlüsseldetail

    Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen hier fahren; dies ist die häufigste und restriktivste Umweltzonenregelung.

    Kategorie

    Zusatzzeichen