werktags 8.30–11.30 h, 16–18 hDi, Do, Fr, 16–18 h
    Mo–Fr, 16–18 h
    Z1042-33Zusatzzeichen

    Mo–Fr, 16–18 h

    Du musst die Hauptregel ausschließlich an den Wochentagen Montag bis Freitag, und nur innerhalb des Zeitraums von 16 bis 18 Uhr, befolgen. An Wochenenden und außerhalb dieses Zeitrahmens hast du die Freiheit, anders zu agieren. Sei hier sehr präzise.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Direkt unter einem Verkehrszeichen, dessen Gültigkeit wochentags und zeitlich eingeschränkt werden soll, z. B. unter einem Parkverbot.

    Schlüsseldetail

    Die Beschränkung gilt nur werktags (Mo-Fr) und nur in dem exakten Zwei-Stunden-Fenster. Sonntag oder Samstag darfst du hier stehen.

    Kategorie

    Zusatzzeichen