– sonstige Beschränkungenit Parkschein
    Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
    Z1053-30Zusatzzeichen

    Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt

    Du darfst dein Fahrzeug nur in den dafür vorgesehenen und markierten Parkflächen abstellen. Außerhalb dieser Markierungen ist das Parken verboten, auch wenn der Bereich frei erscheint. Achte immer auf die Bodenmarkierungen. Falsches Parken führt zu Bußgeldern.

    Schnellfakten

    Platzierung

    In der Regel unter einem Parkschild (Zeichen 314 oder 315), oft auf Parkplätzen oder in Parkhäusern.

    Schlüsseldetail

    Parke ausschließlich innerhalb der klar ersichtlichen Markierungen, alles andere ist verboten.

    Kategorie

    Zusatzzeichen