Fährbenutzer freiFreistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – rote, gelbe und grüne Plakette
    – Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verbindung mit Zeichen 270.1)
    Z1031Zusatzzeichen

    – Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verbindung mit Zeichen 270.1)

    In Verbindung mit Zeichen 270.1 (Umweltzone) bedeutet dies, dass bestimmte Fahrzeuge von dem Fahrverbot ausgenommen sind. Achte auf die genaue Ausgestaltung, um festzustellen, ob dein Fahrzeug betroffen ist.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Unter dem Zeichen 'Umweltzone' (Z270.1) an den Grenzen von Umweltzonen.

    Schlüsseldetail

    Die Ausnahmeregelung muss präzise den Anforderungen des BImSchG entsprechen; Unsicherheit führt besser zur Umfahrung.

    Kategorie

    Zusatzzeichen