Schwerbehinderte mit aG/Amelie/Phokomelie und Blindeur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. …
    nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
    Z1044-10Zusatzzeichen

    nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde

    Die Regelung des Hauptzeichens, meist ein Parkplatz, ist ausschließlich für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen ,aG') oder Blinde (Merkzeichen 'Bl') reserviert. Du darfst diese Plätze nur nutzen, wenn du einen entsprechenden blauen Parkausweis hast.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Typischerweise unter einem Parkplatzschild (Z314, Z315), um reservierte Parkplätze zu kennzeichnen.

    Schlüsseldetail

    Dein blauer EU-Parkausweis ist zwingend erforderlich und muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen, um diese Plätze nutzen zu dürfen.

    Kategorie

    Zusatzzeichen