– Personengruppennur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
    Schwerbehinderte mit aG/Amelie/Phokomelie und Blinde
    Z1044-10nZusatzzeichen

    Schwerbehinderte mit aG/Amelie/Phokomelie und Blinde

    Die Regelung des Hauptzeichens, meist ein Parkplatz, ist für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen 'aG'), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie sowie für Blinde (Merkzeichen 'Bl') reserviert. Du darfst diese Plätze nur nutzen, wenn du einen entsprechenden blauen Parkausweis hast.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Typischerweise unter einem Parkplatzschild (Z314, Z315), um reservierte Parkplätze zu kennzeichnen.

    Schlüsseldetail

    Dein blauer EU-Parkausweis ist zwingend erforderlich und muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen, um diese Plätze nutzen zu dürfen.

    Kategorie

    Zusatzzeichen