Z1044-10nZusatzzeichen
Schwerbehinderte mit aG/Amelie/Phokomelie und Blinde
Die Regelung des Hauptzeichens, meist ein Parkplatz, ist für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen 'aG'), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie sowie für Blinde (Merkzeichen 'Bl') reserviert. Du darfst diese Plätze nur nutzen, wenn du einen entsprechenden blauen Parkausweis hast.
Schnellfakten
Platzierung
Typischerweise unter einem Parkplatzschild (Z314, Z315), um reservierte Parkplätze zu kennzeichnen.
Schlüsseldetail
Dein blauer EU-Parkausweis ist zwingend erforderlich und muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen, um diese Plätze nutzen zu dürfen.
Kategorie
Zusatzzeichen