Winterreifenpflicht in Deutschland: Regeln, Bußgelder, Ausnahmen

    Stand: August 2026 · Redaktion fuehrerscheinkostenrechner.de

    In Deutschland gibt es kein Datum, ab dem Winterreifen vorgeschrieben sind. Es gilt die situative Winterreifenpflicht: Entscheidend ist das Wetter auf der Straße, nicht der Kalender. Wer bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und riskiert im Schadenfall zusätzlich Probleme mit der Versicherung.

    Die Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3a StVO

    Die Vorschrift verlangt, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden dürfen, die den Anforderungen an Winterreifen entsprechen. Liegt keine dieser Bedingungen vor, darf man legal mit Sommerreifen fahren – auch im Januar.

    Umgekehrt gilt die Pflicht auch im Oktober oder April, sobald die Straße winterlich ist. Deshalb ist ein früher Wechsel die sichere Variante: Der erste Schneefall kündigt sich selten so früh an, dass noch ein Werkstatttermin frei ist.

    Kein Datum, sondern ein Zustand

    „Situativ“ heißt: Der Zustand der Straße zum Zeitpunkt der Fahrt zählt. Wer bei Schneematsch losfährt, muss bereits vorher geeignete Reifen montiert haben.

    Nur das Alpine-Symbol zählt

    Als wintertauglich gilt ein Reifen, der das Alpine-Symbol trägt – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, fachlich 3PMSF (three-peak mountain snowflake). Die alte Kennung M+S war nur während einer Übergangsfrist anerkannt; sie ist am 30. September 2024 ausgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen reine M+S-Reifen die Pflicht nicht mehr.

    Das Symbol findet sich auf der Reifenflanke, meist in der Nähe der Größenangabe. Wer unsicher ist, prüft es am besten direkt am Fahrzeug, bevor die erste kalte Nacht kommt. Mehr zu den Kennzeichnungen auf der Flanke steht im Ratgeber zum EU-Reifenlabel.

    Bußgelder und Punkte

    VerstoßBußgeldPunkte
    Fahren ohne geeignete Bereifung bei Winterwetter60 €1
    … mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer80 €1
    Halter lässt die Fahrt mit ungeeigneten Reifen zu75 €1

    Der Punkt landet im Fahreignungsregister in Flensburg. Wie sich Punkte auswirken, steht im Ratgeber zum Punktesystem; in der Probezeit gilt der Verstoß als B-Verstoß.

    Versicherung: das teurere Risiko

    Das Bußgeld ist selten der größte Posten. Bei einem Unfall mit ungeeigneter Bereifung kann die Vollkaskoversicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, und in der Haftpflicht kann eine Mithaftung entstehen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab – deshalb ist die Bereifung im Winter auch eine finanzielle Frage.

    Mietwagen, Firmenwagen, Fahrzeuge aus dem Ausland

    Die Pflicht gilt für jede Fahrt auf deutschen Straßen, unabhängig vom Zulassungsland. Mietwagen sind nicht automatisch winterbereift: Wintertaugliche Bereifung ist häufig eine kostenpflichtige Zusatzoption. Bei Firmenwagen trifft die Halterverantwortung den Arbeitgeber, die Fahrerverantwortung bleibt trotzdem bestehen.

    Vor der Abfahrt prüfen

    Alpine-Symbol vorhanden? Profil ausreichend? Diese zwei Blicke dauern eine Minute und entscheiden darüber, ob die Fahrt zulässig ist.

    Was die Pflicht nicht regelt

    Nicht vorgeschrieben sind eine Mindestprofiltiefe von 4 mm (der gesetzliche Wert liegt bei 1,6 mm), ein bestimmtes Reifenalter oder Winterreifen an nur einer Achse – letzteres ist sogar unzulässig, weil alle Räder geeignet sein müssen. Was fachlich sinnvoll ist, steht im Ratgeber zu Profiltiefe und Reifenalter.

    Häufige Fragen

    Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

    Immer dann, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Es gibt kein festes Datum – die Pflicht gilt situativ nach § 2 Abs. 3a StVO.

    Woran erkenne ich einen zugelassenen Winterreifen?

    Am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (3PMSF) auf der Reifenflanke. Reifen, die nur die Kennung M+S tragen, gelten seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als wintertauglich.

    Welches Bußgeld droht ohne Winterreifen?

    Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 80 Euro und ein Punkt.

    Haftet auch der Fahrzeughalter?

    Ja. Wer die Fahrt mit ungeeigneter Bereifung anordnet oder zulässt, wird als Halter mit 75 Euro und einem Punkt belangt – zusätzlich zum Verwarnungsgeld für die fahrende Person.

    Gilt die Winterreifenpflicht auch für Mietwagen und ausländische Fahrzeuge?

    Ja. Die Pflicht knüpft an die Fahrt in Deutschland an, nicht an das Zulassungsland. Bei Mietwagen sollte die Bereifung vor der Übernahme geprüft werden, weil im Zweifel die fahrende Person belangt wird.

    Reichen Ganzjahresreifen für die Winterreifenpflicht?

    Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Rechtlich sind sie dann Winterreifen gleichgestellt; leistungsmäßig liegen sie bei Schnee und Eis aber meist hinter echten Winterreifen.

    Muss das ganze Fahrzeug auf Winterreifen stehen?

    Ja. Die Vorschrift verlangt geeignete Bereifung an allen Rädern – eine Bestückung nur an der Antriebsachse genügt in Deutschland nicht.

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    Quellen

    Dieser Text gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde oder das Gericht.