Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, AnfangParken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Mitte
    Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Ende
    Z315-72Richtzeichen

    Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Ende

    Ab diesem Punkt ist das quere Parken, halb auf dem Gehweg und links in Fahrtrichtung, nicht mehr erlaubt. Parke danach wieder gemäß den allgemeinen StVO-Regeln.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Am Ende eines Parkabschnitts mit halb-quer-Parkmöglichkeit, oft vor einer anderen Verkehrsregelung.

    Schlüsseldetail

    Das Parken in dieser Form endet hier; passe dein Parkverhalten entsprechend an die nachfolgenden Gegebenheiten an.

    Kategorie

    Richtzeichen