Z315-71Richtzeichen
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Anfang
Ab diesem Schild ist es erlaubt, dein Fahrzeug quer, halb auf dem Gehweg und links in Fahrtrichtung, abzustellen. Der Beginn der Regelung ist hier.
Schnellfakten
Platzierung
Am Anfang eines Parkabschnitts mit dieser speziellen Markierung, in Bereichen, wo quer geparkt werden soll.
Schlüsseldetail
Die halb-quer-Parkweise ist nur hier erlaubt; achte darauf, dass du das Fahrzeug korrekt wie abgebildet positionierst.
Kategorie
Richtzeichen