Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung linksParken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Ende
    Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Anfang
    Z315-71Richtzeichen

    Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Anfang

    Ab diesem Schild ist es erlaubt, dein Fahrzeug quer, halb auf dem Gehweg und links in Fahrtrichtung, abzustellen. Der Beginn der Regelung ist hier.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Am Anfang eines Parkabschnitts mit dieser speziellen Markierung, in Bereichen, wo quer geparkt werden soll.

    Schlüsseldetail

    Die halb-quer-Parkweise ist nur hier erlaubt; achte darauf, dass du das Fahrzeug korrekt wie abgebildet positionierst.

    Kategorie

    Richtzeichen