Z286Verbotszeichen
Eingeschränktes Haltverbot
Im eingeschränkten Haltverbot darfst du bis zu drei Minuten halten. Zum Ein- oder Aussteigen sowie zum zügigen Be- und Entladen darfst du auch länger halten. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten ohne diese Gründe hält, parkt – und das ist hier verboten.
Schnellfakten
Platzierung
An Bushaltestellen (außer für Busse), vor Geschäften, an Taxenständen (außer für Taxis) oder in Bereichen mit hoher Fluktuation.
Schlüsseldetail
Eingeschränktes Haltverbot = Parken verboten. Halten bis 3 Min. ist immer erlaubt, zum Ein-/Aussteigen und zügigen Be-/Entladen auch länger.
Kategorie
Verbotszeichen