Z276Verbotszeichen
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Du darfst ab diesem Schild keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge oder Krafträder mit Beiwagen überholen. Das Verbot gilt, bis es durch die Zeichen 280 (Ende des Überholverbotes) oder 282 (Ende sämtlicher Streckenverbote) aufgehoben wird.
Schnellfakten
Platzierung
Vor gefährlichen Streckenabschnitten, unübersichtlichen Kurven, Kuppen oder Engstellen.
Schlüsseldetail
Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Motorrädern ohne Beiwagen ist grundsätzlich erlaubt, solange der Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Kategorie
Verbotszeichen