Vorgeschriebene Mindest­geschwindigkeitÜberholverbot für Kraftfahrzeuge über 2,8 t
    Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
    Z276Verbotszeichen

    Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

    Du darfst ab diesem Schild keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge oder Krafträder mit Beiwagen überholen. Das Verbot gilt, bis es durch die Zeichen 280 (Ende des Überholverbotes) oder 282 (Ende sämtlicher Streckenverbote) aufgehoben wird.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Vor gefährlichen Streckenabschnitten, unübersichtlichen Kurven, Kuppen oder Engstellen.

    Schlüsseldetail

    Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Motorrädern ohne Beiwagen ist grundsätzlich erlaubt, solange der Sicherheitsabstand eingehalten wird.

    Kategorie

    Verbotszeichen