Verbot für FußgängerVerbot für kennzeichnungs­pflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
    Verbot für Krafträder, Mofas und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
    Z260Verbotszeichen

    Verbot für Krafträder, Mofas und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

    Führst du ein Kraftrad (z. B. Motorrad, Mofa) oder ein sonstiges mehrspuriges Kraftfahrzeug, ist dir die Weiterfahrt hier verboten. Du musst umkehren oder einen anderen Weg finden. Ausnahmen sind oft per Zusatzzeichen geregelt.

    Schnellfakten

    Platzierung

    An Eingängen zu reinen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen oder bestimmten Wohnstraßen.

    Schlüsseldetail

    Das Verbot gilt für Krafträder (Mofas, Motorräder) und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Ausgenommen sind z. B. Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter).

    Kategorie

    Verbotszeichen