Verbot für Lastkraft­wagen mit AnhängerVerbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
    Verbot für Kraftfahr­zeu­ge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
    Z257-58Verbotszeichen

    Verbot für Kraftfahr­zeu­ge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

    Führst du ein Fahrzeug, das maximal 25 km/h fahren darf oder kann, darfst du hier nicht weiterfahren. Eine Umleitung ist notwendig. Das dient dem fließenden Verkehr.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Oft an Schnellstraßen oder Autobahnen, wo langsamere Fahrzeuge den Verkehrsfluss behindern würden.

    Schlüsseldetail

    Das Verbot gilt für Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren können. Es gilt nicht, wenn du wegen einer Panne oder der Verkehrslage nur langsam fahren kannst.

    Kategorie

    Verbotszeichen