Z254Verbotszeichen
Verbot für Radverkehr
Als Radfahrer darfst du hier nicht fahren. Schieben ist dagegen erlaubt – wer sein Rad schiebt, gilt als Fußgänger (§ 24 StVO). Weiche sonst auf andere Wege aus. Es dient oft deiner Sicherheit oder der der Fußgänger.
Schnellfakten
Platzierung
An Eingängen zu Bereichen, wo Radverkehr unerwünscht ist, z. B. in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen.
Schlüsseldetail
Verboten ist nur das Fahren. Das Schieben des Rades bleibt immer erlaubt, denn dann giltst du als Fußgänger.
Kategorie
Verbotszeichen