Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 tVerbot für Krafträder
    Verbot für Radverkehr
    Z254Verbotszeichen

    Verbot für Radverkehr

    Als Radfahrer darfst du hier nicht fahren. Schieben ist dagegen erlaubt – wer sein Rad schiebt, gilt als Fußgänger (§ 24 StVO). Weiche sonst auf andere Wege aus. Es dient oft deiner Sicherheit oder der der Fußgänger.

    Schnellfakten

    Platzierung

    An Eingängen zu Bereichen, wo Radverkehr unerwünscht ist, z. B. in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen.

    Schlüsseldetail

    Verboten ist nur das Fahren. Das Schieben des Rades bleibt immer erlaubt, denn dann giltst du als Fußgänger.

    Kategorie

    Verbotszeichen