Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – hier rechtsRadverkehr – hier rechts
    Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – rechts einordnen
    Z422-25Richtzeichen

    Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – rechts einordnen

    Dieses Schild bedeutet, dass Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung sich rechts einordnen müssen.

    Schnellfakten

    Form

    Siehe StVO

    Farbe

    Siehe StVO

    Kategorie

    Richtzeichen