Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, EndeParken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links
    Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte
    Z315-78Richtzeichen

    Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte

    Du befindest Dich in einem Abschnitt, wo das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn erlaubt ist. Halte Dich weiterhin an die Regel, Fußgänger nicht zu behindern. Dieses Zeichen dient der Bestätigung innerhalb einer längeren Parkzone.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Innerhalb eines längeren Abschnitts, in dem das angezeigte Parken erlaubt ist, oft nach Einmündungen oder längeren Straßenabschnitten.

    Schlüsseldetail

    Es ist eine Bestätigung, dass die Parkregelung aus dem Beginn-Schild (Z315-76) weiterhin gilt. Konzentriere dich auf den ausreichenden Platz für Fußgänger.

    Kategorie

    Richtzeichen