Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechtsParken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende
    Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang
    Z315-76Richtzeichen

    Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang

    Du darfst hier Dein Fahrzeug so parken, dass eine Hälfte auf dem Gehweg und die andere auf der Fahrbahn steht, und zwar quer zur Fahrtrichtung. Achte darauf, Fußgänger nicht zu behindern und ausreichend Platz (min. 1,5m) für sie zu lassen.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Am Anfang eines gekennzeichneten Parkbereichs, oft in Wohngebieten oder Geschäftsvierteln, wo Parkraum begrenzt ist.

    Schlüsseldetail

    Der Gehweg muss breit genug sein, damit Fußgänger nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Sonst ist das Parken hier nicht gestattet.

    Kategorie

    Richtzeichen