Z315-76Richtzeichen
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang
Du darfst hier Dein Fahrzeug so parken, dass eine Hälfte auf dem Gehweg und die andere auf der Fahrbahn steht, und zwar quer zur Fahrtrichtung. Achte darauf, Fußgänger nicht zu behindern und ausreichend Platz (min. 1,5m) für sie zu lassen.
Schnellfakten
Platzierung
Am Anfang eines gekennzeichneten Parkbereichs, oft in Wohngebieten oder Geschäftsvierteln, wo Parkraum begrenzt ist.
Schlüsseldetail
Der Gehweg muss breit genug sein, damit Fußgänger nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Sonst ist das Parken hier nicht gestattet.
Kategorie
Richtzeichen