Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts AnfangParken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Mitte
    Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Ende
    Z315-67Richtzeichen

    Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Ende

    Ab diesem Punkt ist das vollständige Parken auf dem Gehweg an der rechten Fahrbahnseite nicht mehr erlaubt. Parke dein Fahrzeug wieder entsprechend den allgemeinen StVO-Regeln.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Am Ende eines Abschnitts mit erlaubtem Gehwegparken, oft vor Kreuzungen oder Einmündungen.

    Schlüsseldetail

    Die erlaubte besondere Parkweise endet hier; danach ist das Gehwegparken ohne weitere Kennzeichnung untersagt.

    Kategorie

    Richtzeichen