Z315-67Richtzeichen
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Ende
Ab diesem Punkt ist das vollständige Parken auf dem Gehweg an der rechten Fahrbahnseite nicht mehr erlaubt. Parke dein Fahrzeug wieder entsprechend den allgemeinen StVO-Regeln.
Schnellfakten
Platzierung
Am Ende eines Abschnitts mit erlaubtem Gehwegparken, oft vor Kreuzungen oder Einmündungen.
Schlüsseldetail
Die erlaubte besondere Parkweise endet hier; danach ist das Gehwegparken ohne weitere Kennzeichnung untersagt.
Kategorie
Richtzeichen