Z315-61Richtzeichen
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Anfang
Ab diesem Schild ist es erlaubt, dein Fahrzeug vollständig auf dem Gehweg auf der linken Straßenseite zu parken. Die Regelung beginnt hier.
Schnellfakten
Platzierung
Am Anfang eines Abschnitts, wo diese spezielle Parkform erlaubt ist, oft an der linken Fahrbahnseite.
Schlüsseldetail
Achte darauf, dass nach dem Parken eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für z. B. Kinderwagen und Rollstuhlfahrer bleibt.
Kategorie
Richtzeichen