Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung linksParken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Ende
    Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Anfang
    Z315-61Richtzeichen

    Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Anfang

    Ab diesem Schild ist es erlaubt, dein Fahrzeug vollständig auf dem Gehweg auf der linken Straßenseite zu parken. Die Regelung beginnt hier.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Am Anfang eines Abschnitts, wo diese spezielle Parkform erlaubt ist, oft an der linken Fahrbahnseite.

    Schlüsseldetail

    Achte darauf, dass nach dem Parken eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für z. B. Kinderwagen und Rollstuhlfahrer bleibt.

    Kategorie

    Richtzeichen