Z315-57Richtzeichen
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Ende
Ab diesem Schild ist das vorher erlaubte Parken halb auf dem Gehweg nicht mehr gestattet. Du musst ab hier gemäß den allgemeinen Regeln parken.
Schnellfakten
Platzierung
Am Ende einer Parkzone, oft vor einer Kreuzung oder an einer Stelle, wo der Platz nicht mehr ausreicht.
Schlüsseldetail
Die erlaubte Parkweise endet hier; danach gelten wieder die allgemeinen Parkvorschriften der StVO.
Kategorie
Richtzeichen