Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung linksParken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Ende
    Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Anfang
    Z315-51Richtzeichen

    Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Anfang

    Ab hier ist das halbseitige Parken auf dem Gehweg (zwei Räder auf dem Gehweg, zwei auf der Fahrbahn) erlaubt. Achte darauf, dass du die Fahrtrichtung beibehältst und den Gehweg nicht zu stark blockierst. Der Fußgängerverkehr muss ungehindert passieren können.

    Schnellfakten

    Platzierung

    Am Anfang einer Parkzone mit dieser besonderen Regelung.

    Schlüsseldetail

    Dieses Zeichen erlaubt das Parken am linken Fahrbahnrand (z. B. in Einbahnstraßen). Dabei müssen die linken Räder auf dem Gehweg und die rechten auf der Fahrbahn stehen.

    Kategorie

    Richtzeichen