Z315-51Richtzeichen
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Anfang
Ab hier ist das halbseitige Parken auf dem Gehweg (zwei Räder auf dem Gehweg, zwei auf der Fahrbahn) erlaubt. Achte darauf, dass du die Fahrtrichtung beibehältst und den Gehweg nicht zu stark blockierst. Der Fußgängerverkehr muss ungehindert passieren können.
Schnellfakten
Platzierung
Am Anfang einer Parkzone mit dieser besonderen Regelung.
Schlüsseldetail
Dieses Zeichen erlaubt das Parken am linken Fahrbahnrand (z. B. in Einbahnstraßen). Dabei müssen die linken Räder auf dem Gehweg und die rechten auf der Fahrbahn stehen.
Kategorie
Richtzeichen