Z310Richtzeichen
Ortstafel Vorderseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992)
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nach §3 StVO eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, falls nichts anderes beschildert ist. Du musst mit erhöhtem Fußgänger- und Fahrradverkehr rechnen und besonders umsichtig fahren.
Schnellfakten
Platzierung
Am Ortseingang einer geschlossenen Ortschaft.
Schlüsseldetail
Ab hier gilt die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, solange keine andere Beschilderung vorliegt.
Kategorie
Richtzeichen