Z229Gebotszeichen
Taxistand
An dieser Stelle dürfen ausschließlich Taxis zum Warten auf Fahrgäste stehen. Mit anderen Fahrzeugen ist das Halten und Parken hier verboten, um den Betrieb des Taxistandes nicht zu stören.
Schnellfakten
Platzierung
An Bahnhöfen, Flughäfen, Innenstädten oder anderen stark frequentierten Orten, an denen Taxis benötigt werden.
Schlüsseldetail
Gesperrt für alle Fahrzeuge außer Taxis; das gilt auch für kurzes Halten zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen.
Kategorie
Gebotszeichen