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    Regelmäßig aktualisiert

    Probezeit Führerschein: Regeln, Verstöße & Aufbauseminar

    Nach der bestandenen Prüfung beginnt die zweijährige Probezeit. Schon ein einziger schwerer Verstoß kann das Aufbauseminar auslösen – und teuer werden.

    Dauer

    2 Jahre

    Promillegrenze

    0,0 ‰

    Aufbauseminar

    250 – 400 €

    In der Probezeit gilt 0,0 Promille und null Drogen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung auf 4 Jahre plus Aufbauseminar – beim zweiten A-Verstoß droht der Entzug.

    A- und B-Verstöße im Überblick

    A-Verstöße (schwer)

    • • Mehr als 20 km/h zu schnell
    • • Rotlichtverstoß
    • • Abstand < 5/10 des Tachowerts
    • • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung
    • • Alkohol- oder Drogenverstoß
    • • Handy am Steuer
    • • Unfallflucht

    B-Verstöße (weniger schwer)

    • • Kein Warndreieck/Verbandskasten
    • • Abgelaufene HU/AU
    • • Falsche Kennzeichnung Ladung
    • • Kleinere technische Mängel
    • • Reifenprofil unter Mindesttiefe

    Konsequenzen-Stufen

    StufeAuslöserFolge
    11 A- oder 2 B-VerstößeAufbauseminar + Probezeit auf 4 Jahre
    2Weiterer A- oder 2 B-VerstößeSchriftliche Verwarnung + Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung
    3Erneuter A- oder 2 B-VerstößeEntzug der Fahrerlaubnis, 6 Monate Sperre

    Aufbauseminar (ASF)

    • Pflichtveranstaltung bei einer anerkannten Fahrschule
    • 4 Sitzungen à 135 Min. + 1 Beobachtungsfahrt à 30 Min.
    • Kosten: 250 – 400 €, abhängig vom Anbieter
    • Bei Alkohol-/Drogen-Verstoß: besonderes Aufbauseminar (ASF-PA), ca. 400 – 600 €
    • Nichtteilnahme = Entzug der Fahrerlaubnis

    Probezeit verlängert sich automatisch

    Sobald die Stufe 1 ausgelöst wird, läuft die Probezeit insgesamt 4 Jahre – unabhängig vom Alter.

    Häufige Fragen

    Gilt 0,0 ‰ wirklich strikt?

    Ja – ab dem ersten messbaren Wert gibt es 250 € Bußgeld und 1 Punkt. Das gleiche gilt bis 21 Jahre unabhängig von der Probezeit.

    Verstöße im Ausland – zählen die?

    Wenn sie in einem EU-Land geahndet wurden und dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet werden, ja.

    Probezeit nach Erweiterung?

    Wer schon Klasse B hat und A erwirbt, beginnt keine neue Probezeit, sofern die ursprüngliche bereits abgeschlossen ist.