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Legasthenie und Führerschein – Rechte, Lerntipps und mündliche Prüfung
Legasthenie ist kein Hindernis für den Führerschein. Du hast Anspruch auf eine angepasste Theorieprüfung – mit Vorlesefunktion oder als mündliche Prüfung. So nutzt du dein Recht und lernst effizient.
Anspruch auf
mündliche Prüfung
Hörfassung
möglich
Antrag bei
Führerscheinstelle
Niemand muss aufgrund Legasthenie aufgeben. Es gibt anerkannte Hilfsmittel – sie zu nutzen ist kein Nachteil, sondern dein gutes Recht.
Deine Rechte
Anpassungsmöglichkeiten
Bei nachgewiesener Lese-Rechtschreib-Schwäche kann die Theorieprüfung als Vorlese- oder mündliche Prüfung abgelegt werden. Grundlage: § 16 FeV in Verbindung mit § 11 Abs. 9 PrüfV.
- Vorlesefunktion direkt im PC-Prüfungssystem (TÜV/DEKRA)
- Mündliche Prüfung durch den amtlichen Sachverständigen
- Verlängerte Bearbeitungszeit (auf Antrag)
- Hörfassung der Lernmaterialien (über Fahrschul-Apps)
So beantragst du die Anpassung
- Aktuelles Gutachten/Bescheinigung zur Legasthenie besorgen (Facharzt, Schulpsychologe, Logopäde)
- Antrag schriftlich mit Bescheinigung bei der Führerscheinstelle einreichen
- Genehmigung an die Fahrschule weiterleiten
- Fahrschule meldet die Prüfung mit Anpassungsvermerk bei TÜV/DEKRA an
Lerntipps mit Legasthenie
- Audio-Lerneinheiten statt nur lesen
- Videos und Animationen aus Fahrschul-Apps
- Mit dem Fahrlehrer Fragen mündlich durchsprechen
- Schwierige Begriffe in eigenen Worten erklären lassen
- Pausen einhalten – kürzer, dafür öfter
- Karteikarten mit Symbol/Foto statt Textwand
Sprich offen mit deiner Fahrschule – erfahrene Fahrlehrer kennen das Verfahren und unterstützen dich beim Antrag.
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