Zurück zu Ratgeber
    Regelmäßig aktualisiert

    Führerschein-Umtausch bis 2033: Fristen, Kosten & Ablauf

    Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle alten Papier- und Kartenführerscheine in den fälschungssicheren EU-Führerschein getauscht werden. Hier siehst du, wann du dran bist.

    Stichtag

    19.01.2033

    Kosten

    ca. 30 €

    Bearbeitung

    3 – 5 Wochen

    Wer die Frist verpasst, fährt ohne gültigen Führerschein – das kostet 10 € Verwarnung pro Kontrolle. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber bestehen.

    Fristen nach Geburtsjahr (Papierführerscheine vor 1999)

    GeburtsjahrUmtausch bis
    vor 195319.01.2033
    1953 – 195819.01.2022 ❗abgelaufen
    1959 – 196419.01.2023 ❗abgelaufen
    1965 – 197019.01.2024 ❗abgelaufen
    1971 oder später19.01.2025 ❗abgelaufen

    Frist verpasst?

    Tausch trotzdem zügig nachholen – die Behörden ahnden bei Kontrolle, aber rückwirkend keine Strafe für vergangene Fahrten.

    Fristen für Kartenführerscheine (ab 1999)

    Ausstellungsjahr KarteUmtausch bis
    1999 – 200119.01.2026
    2002 – 200419.01.2027
    2005 – 200719.01.2028
    200819.01.2029
    200919.01.2030
    201019.01.2031
    201119.01.2032
    2012 – 18.01.201319.01.2033

    Was du brauchst

  1. Aktueller Personalausweis oder Reisepass
  2. Alter Führerschein (Original)
  3. Biometrisches Passfoto (35 × 45 mm)
  4. Karteikartenabschrift (nur bei Papierführerschein, von ausstellender Behörde)
  5. Gebühr ca. 25 – 30 € (manchmal höher mit Karteikartenabschrift)
  6. Ablauf

    1. Termin bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts buchen
    2. Unterlagen einreichen, Gebühr zahlen
    3. Alter Führerschein wird eingezogen, Bestätigung mitnehmen
    4. Nach 3 – 5 Wochen neuen EU-Führerschein abholen

    Befristung beachten

    Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet, nur das Dokument muss erneuert werden.

    Häufige Fragen

    Brauche ich Sehtest oder Erste Hilfe?

    Nein, beim reinen Umtausch nicht. Das gilt nur bei Neuerteilung oder Erweiterung.

    Was passiert mit alten Klassen 1, 2, 3?

    Sie werden in moderne EU-Klassen umgeschrieben (B, BE, C1, C1E etc.). Bestandsschutz bleibt erhalten.

    Auch im Ausland gültig?

    EU-weit ja. Außerhalb der EU empfiehlt sich der Internationale Führerschein (siehe unser Guide).