Fahreignung & Krankheiten: FeV Anlage 4 verständlich erklärt
Die Fahrerlaubnis-Verordnung listet in Anlage 4 alle Erkrankungen, die deine Fahreignung beeinflussen können. Hier bekommst du eine verständliche Übersicht – ärztliche Beratung ersetzt sie nicht.
Rechtsquelle
FeV § 11 + Anl. 4
Pflicht
Eigene Meldung
Klärung durch
Hausarzt / Gutachter
Eine Krankheit allein bedeutet nicht automatisch Verlust der Fahrerlaubnis – entscheidend ist die individuelle Beurteilung. Wer aber bewusst weiterfährt, obwohl er ungeeignet ist, riskiert Versicherungsschutz und Strafverfahren.
Wichtiger Hinweis
Übersicht: relevante Krankheitsgruppen
| Bereich | Beispielhafte Fragen |
|---|---|
| Sehvermögen | Sehschärfe, Gesichtsfeld, Nachtblindheit, Dämmerungssehen |
| Hörvermögen | Bei Klasse B i. d. R. unproblematisch, bei C/D relevant |
| Diabetes mellitus | Hypoglykämie-Wahrnehmung, Einstellung, Insulinpflicht |
| Herz-Kreislauf | Herzinfarkt, Herzrhythmusstörungen, Blutdruck, Bypass/Stent |
| Nervensystem | Epilepsie, Schlaganfall, Parkinson, Multiple Sklerose |
| Psyche | Depression, Psychose, Demenz, ADHS |
| Schlafstörungen | Schlafapnoe, Narkolepsie |
| Sucht | Alkohol, illegale Drogen, Medikamentenmissbrauch |
| Medikamente | Sedierende Wirkstoffe, starke Schmerzmittel, Antiepileptika |
Wann musst du dich melden?
- Bei plötzlich auftretender Bewusstlosigkeit oder Anfall
- Bei neuer Diagnose mit potenziellem Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
- Beim Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis (Pflichtangabe)
- Bei behördlich angeordnetem Gutachten
Beweislast
Ablauf bei Zweifeln an der Eignung
- Hausarzt informieren – erste Einschätzung, ggf. Überweisung
- Fachärztliches Gutachten (z. B. Neurologie, Diabetologie)
- Bei behördlicher Aufforderung: amtlich anerkannte Begutachtungsstelle (TÜV, DEKRA, pima-mpu)
- Mögliche Auflagen: Beschränkung auf Automatik, Tagfahrt, kleinere Fahrzeugklasse
- Regelmäßige Nachuntersuchungen je nach Krankheit
Häufige Fragen
Werde ich Krankenkasse/Arbeitgeber gemeldet?
Nein. Die ärztliche Schweigepflicht gilt – nur in Ausnahmefällen (z. B. konkrete Gefahr) darf der Arzt informieren.
Was, wenn die Behörde ein Gutachten verlangt?
Die Kosten trägt der Antragsteller. Bei Nichtvorlage kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Gilt das auch für E-Bike & Pedelec?
Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrrad – Fahrerlaubnis nicht erforderlich, Fahrtüchtigkeit dennoch Pflicht (§ 316 StGB).
