Fahrschulreform: Was geplant ist – und was noch nicht gilt
Der Bundestag berät die Reform weiter. Was digitale Theorie, Sonderfahrten, Transparenz und privates Üben für Fahrschüler bedeuten könnten.
Die geplante Fahrschulreform hat die nächste parlamentarische Station erreicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass digitale Theorie, weniger feste Sonderfahrten oder privates Üben bereits erlaubt wären. Gesetz und begleitende Verordnung befinden sich weiterhin im Verfahren – und können noch geändert werden.
Was am 24. September passiert ist
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze in erster Lesung beraten. Danach ging die Vorlage zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. Erst nach der Ausschussarbeit und weiteren parlamentarischen Schritten kann ein Gesetz beschlossen werden.
Wichtig ist die Unterscheidung: Der Gesetzentwurf schafft vor allem den rechtlichen Rahmen. Viele konkrete Ausbildungsregeln stehen in der separaten Fahrschulmodernisierungs-Verordnung. Auch diese ist noch nicht endgültig beschlossen.
Diese Änderungen sind geplant
Theorie digitaler lernen
Der Entwurf öffnet die theoretische Ausbildung stärker für digitale Lernformen. Wie die konkrete Ausbildung am Ende ausgestaltet wird, hängt vom weiteren Verfahren ab.
Preise und Ergebnisse transparenter machen
Vorgesehen sind neue Transparenzregeln. Fahrschulpreise und Prüfungsergebnisse könnten dadurch leichter vergleichbar werden.
Sonderfahrten neu ordnen
Die starre Zahl bestimmter Sonderfahrten soll verändert werden. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten bleiben im Entwurf Teil der Ausbildung.
Privates Üben erproben
Ein begleiteter Modellversuch soll zusätzliche Fahrpraxis mit nahestehenden Personen ermöglichen. Das ist noch keine allgemeine Erlaubnis zum Üben im öffentlichen Verkehr.
Warum der Starttermin offen ist
Gesetz und Verordnung laufen in getrennten Verfahren. Die Verordnung mit den konkreten Regeln für Theorie, Praxis und begleiteten Fahrpraxis-Erwerb wurde nicht wie zuvor erwartet im Bundesrat behandelt. Ein neuer Termin war am Veröffentlichungsdatum dieses Artikels nicht bekannt.
In Entwürfen genannte Termine sind deshalb keine Garantie. Auch ein späterer gemeinsamer Start ist nur eine politische beziehungsweise fachliche Einschätzung, solange die Verfahren nicht abgeschlossen und die Texte nicht verkündet sind.
Was Fahrschüler jetzt tun sollten
- Nicht allein wegen der Reform mit der Anmeldung warten, wenn der Führerschein zeitnah benötigt wird.
- Mit den derzeit geltenden Pflichtstunden und Ausbildungsregeln planen.
- Preise und Vertragsbedingungen mehrerer Fahrschulen schon heute vergleichen.
- Meldungen mit festen Versprechen für 2027 kritisch prüfen – entscheidend ist der verkündete Gesetzestext.
Häufige Fragen
Gilt die Reform schon?
Nein. Die Vorhaben werden noch beraten. Bis zu einem wirksamen Inkrafttreten gelten die heutigen Regeln.
Fallen alle Sonderfahrten weg?
So pauschal nicht. Der Entwurf verändert feste Mindestzahlen, sieht aber weiterhin besondere Fahrarten wie Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten vor.
Quellen und Dokumente
Stand: 24. September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.